Am 22.06.2005 ist vom BGH (BGH NJW 2005, 2852 FF.) ein Urteil zur Schadensersatzpflicht beim Welpenkauf bei körperlichem Defekt
des Hundes ergangen. Nachfolgend veröffentlichen wir eine Stellung-
nahme von Herrn RA L.-J. Weidemann. Stellungnahme 1 hier klicken Stellungnahme 2 hier klicken