Zuchtvoraussetzungen
"Klasse vor Masse"
ist der Leitspruch für unsere Zucht
Zuchtzulassungskriterien der Zuchtordnung des SBV sind:
1. Das Mindestalter der zur Zucht zuzulassenden Hunde beträgt 18 Monate
2. Eine Anlagenkennziffer von mindestens 119 Punkten
3. Eine HD-Auswertung der Klasse A bis C1. Hunde die in der Klasse C1
eingestuft werden, dürfen nur mit Hunden der
Einstufungsklasse A verpaart werden.
4. Formwertnote "SG" oder "V".
5. Eine zuchtzulassende Formwertnote im Einklang mit dem Rassestandard darf
nur
von einer Person erteilt oder verweigert werden, die in der
VDH-Richterliste
eingetragen und für die Rasse Schwarzwildbracke zugelassen
ist.
6. Eine abschließende Beurteilung der
Zuchtkommission.
7. Die Zuchtkommission ist bei bestehendem Zweifel berechtigt, Kontrollmessungen
bezüglich der im Standard hinterlegten Größe
durchzuführen. Es werden vier
Kontrollmessungen von verschiedenen Personen durchgeführt.
Der Mittelwert
wird angenommen.