| Prüfungen |
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1. Anlagenzuchtprüfung ( AZP ): ist bis zu einem Alter von 24 Monaten möglich
Leistungszeichen Natur: Abnahme und Bestätigung durch einen Verbandsrichter JGHV und einen sachverständigen Zeugen im
praktischen Jagdbetrieb
Prüfungsausschreibungen
Die Zulassung zu den Anlage- und Gebrauchsprüfungen des SBV richtet sich nach § 1 der Prüfungsordnung. Für VSwP und VFSP sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweiligen PO zu beachten.
Ihrer Nennung sind verschiedene Unterlagen beizufügen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang § 3 der Prüfungsordnung.
Bei der Verbandsfährtenschuhprüfung der Brackenzuchtvereine,
den Schweißprüfungen sowie dem Memorial Andrej Rencu beachten Sie bitte die
Angaben in der jeweiligen Ausschreibung. Prüfungsanmeldungen sind bis zum Nennschluss postalisch unter Verwendung des „Anmeldeformulars Prüfungen“ an den jeweils angegebenen Ansprechpartner zu senden. Das Formular finden Sie als Kopiervorlage im Mitteilungsblatt bzw. hier zum herunterladen (rechte Maustaste - "Link speichern unter...) oder in der Rubrik Formulare. Einer Nennung zur GP ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der AZP beizufügen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes. Erscheint ein Hund nicht zur Prüfung oder wird er nach Nennschluss zurückgezogen, so verfällt das Nenngeld zu Gunsten des Vereins. Die Zahlung des Nenngeldes hat unter eindeutiger Bezeichnung der betreffenden Prüfung und des Hundes als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen.
Die Nennung eines Hundes ist ungültig, wenn das festgesetzte Nenngeld nicht mit der Meldung gleichzeitig entrichtet wird. Der
SBV behält sich vor bei geringer Nennzahl Prüfungen zusammenzufassen. Änderungen
von Prüfungsort und -tag sind möglich. Aufgrund der
steigenden Anzahl zu prüfender Hunde wird es bei der AZP künftig nicht immer
möglich sein, dass jeder an seiner Wunschprüfung teilnehmen kann. Wir möchten
Sie daher bitten, auf dem Anmeldeformular anzugeben, an welcher Alternativprüfung
sie teilnehmen wollen, falls die von Ihnen gewünschte Prüfung überbucht
sein sollte.
Gehen für einzelne Prüfungen mehr Nennungen ein, als Plätze vorhanden sind,
werden wir versuchen, die Interessenten unter Berücksichtigung der
angegebenen Alternativprüfung, der Fahrtentfernung zu den verschiedenen Prüfungsorten
sowie des Anmeldedatums auf die Prüfungen, die noch über freie Plätze verfügen,
zu verteilen. Reichen die Plätze insgesamt nicht aus, bemühen wir uns, zusätzliche
Prüfungen zu organisiert.
Rechtzeitig
erhalten Sie eine Einladung mit detaillierten Informationen zur jeweiligen
Prüfung. Wir möchten sie bitten, bis dahin von diesbezüglichen Rückfragen
abzusehen. Zur Prüfungsvorbereitung beachten Sie bitte die Angebote der
Regionalgruppen. Zur Prüfung sind die Ahnentafel, die Impfpapiere des Hundes mit gültiger Tollwutschutzimpfung sowie der gültige Jagdschein, je im Original, vorzulegen.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die Details zu Anmeldung, Nennschluss, Ablauf etc., welche die Regionalgruppen auf ihren Seiten veröffentlichen. Dort finden sich auch Informationen zu Schulungs- und Übungsmöglichkeiten.
Prüfungsergebnisse
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Zulassungsrichtlinien zum Richteranwärter (RA)
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1. |
Mindestens 3 Jahre Mitglied im Schwarzwildbrackenverein ist, |
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2. |
im Besitz mindestens des vierten Jahresjagdscheines ist, |
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3. |
mindestens einen Hund auf einer - AZP und - GP innerhalb der letzten vier Jahre erfolgreich geführt hat, |
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4. |
Bezieher des Verbandsorgans „Der Jagdgebrauchshund“ ist und |
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5. |
ein Seminar "Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebrauchshundwesen" absolviert hat. |
Interessenten wenden sich bitte an:
Am Schiebefleck 6