Prüfungen

 

1. Anlagenzuchtprüfung ( AZP ): ist bis zu einem 

    Alter von 24 Monaten möglich

 
Fächer:
Spurarbeit (Lautfeststellung)
Schweißarbeit 600m, Stehzeit 18 Stunden 
Verhalten am Schwarzwild
Führigkeit
  Wesenstest  
Schussfestigkeit


2. Gebrauchsprüfung ( GP ): Mindestalter 2 Jahre

 
Fächer:
Vorsuche
Riemenarbeit 1000 m, 20 Stunden Stehzeit
Waldsuche
Arbeit am Schwarzwild
Orientierung
Gehorsam ( Pirschen / Ablegen )

Leistungszeichen Natur: Abnahme und Bestätigung durch einen Verbandsrichter JGHV und einen sachverständigen Zeugen im praktischen Jagdbetrieb

3. Schweiß-Natur : anlässlich einer Nachsuche nach den Bestimmungen der VswPO

4. Schwarzwild-Natur: anlässlich einer Nachsuche oder im Rahmen der praktischen Jagdausübung

 

 

Prüfungsausschreibungen

 

Anlagenzuchtprüfung

Gebrauchsprüfung 

Schweißprüfung

Fährtenschuhprüfung

Stöberprüfung

 

Die Zulassung zu den Anlage- und Gebrauchsprüfungen des SBV richtet sich nach § 1 der Prüfungsordnung. Für VSwP und VFSP sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweiligen PO zu beachten.

 

Ihrer Nennung sind verschiedene Unterlagen beizufügen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang § 3 der Prüfungsordnung.

 

    

Nennschluss

für die Frühjahrsprüfungen:

15.01.des Jahres

 

 

für die Herbstprüfungen:

15.07.des Jahres

 

 

Bei der Verbandsfährtenschuhprüfung der Brackenzuchtvereine, den Schweißprüfungen sowie dem Memorial Andrej Rencu beachten Sie bitte die Angaben in der jeweiligen Ausschreibung.

 

Prüfungsanmeldungen sind bis zum Nennschluss postalisch unter Verwendung des „Anmeldeformulars Prüfungen“ an den jeweils angegebenen Ansprechpartner zu senden. Das Formular finden Sie als Kopiervorlage im Mitteilungsblatt bzw. hier zum herunterladen (rechte Maustaste - "Link speichern unter...) oder in der Rubrik Formulare.

 

Einer Nennung zur GP ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der AZP beizufügen.

 

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes. Erscheint ein Hund nicht zur Prüfung oder wird er nach Nennschluss zurückgezogen, so verfällt das Nenngeld zu Gunsten des Vereins.

Die Zahlung des Nenngeldes hat unter eindeutiger Bezeichnung der betreffenden Prüfung und des Hundes als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen.

 

Die Nennung eines Hundes ist ungültig, wenn das festgesetzte Nenngeld nicht mit der Meldung gleichzeitig entrichtet wird.

 

Der SBV behält sich vor bei geringer Nennzahl Prüfungen zusammenzufassen. Änderungen von Prüfungsort und -tag sind möglich.

 

Aufgrund der steigenden Anzahl zu prüfender Hunde wird es bei der AZP künftig nicht immer möglich sein, dass jeder an seiner Wunschprüfung teilnehmen kann. Wir möchten Sie daher bitten, auf dem Anmeldeformular anzugeben, an welcher Alternativprüfung sie teilnehmen wollen, falls die von Ihnen gewünschte Prüfung überbucht sein sollte. Gehen für einzelne Prüfungen mehr Nennungen ein, als Plätze vorhanden sind, werden wir versuchen, die Interessenten unter Berücksichtigung der angegebenen Alternativprüfung, der Fahrtentfernung zu den verschiedenen Prüfungsorten sowie des Anmeldedatums auf die Prüfungen, die noch über freie Plätze verfügen, zu verteilen. Reichen die Plätze insgesamt nicht aus, bemühen wir uns, zusätzliche Prüfungen zu organisiert.

 

Rechtzeitig erhalten Sie eine Einladung mit detaillierten Informationen zur jeweiligen Prüfung. Wir möchten sie bitten, bis dahin von diesbezüglichen Rückfragen abzusehen. Zur Prüfungsvorbereitung beachten Sie bitte die Angebote der Regionalgruppen.

 

Zur Prüfung sind die Ahnentafel, die Impfpapiere des Hundes mit gültiger Tollwutschutzimpfung sowie der gültige Jagdschein, je im Original, vorzulegen.

 

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Details zu Anmeldung, Nennschluss, Ablauf etc., welche die Regionalgruppen auf ihren Seiten veröffentlichen. Dort finden sich auch Informationen zu Schulungs- und Übungsmöglichkeiten.

 

 

Prüfungsergebnisse

 

Anlagenzuchtprüfung bis 2009

Anlagenzuchtprüfung ab 2010

Gebrauchsprüfung bis 2009

Gebrauchsprüfung ab 2010

Verbandsprüfungen 

Leistungszeichen

 

 

 

Zulassungsrichtlinien zum Richteranwärter (RA)

 

Zum Richteranwärter kann registriert werden, wer

 

1.

Mindestens 3 Jahre Mitglied im Schwarzwildbrackenverein ist,

2.

im Besitz mindestens des vierten Jahresjagdscheines ist,

3.

mindestens einen Hund auf einer

-        AZP und

-        GP

innerhalb der letzten vier Jahre erfolgreich geführt hat,

4.

Bezieher des Verbandsorgans „Der Jagdgebrauchshund“ ist und

5.

ein Seminar "Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebrauchshundwesen" absolviert hat.

 

 

Interessenten wenden sich bitte an:

 

Peter Knüpfer

Am Schiebefleck 6

36433 Moorgrund

 

knuepfer@schwarzwildbracke.de

0172 79 48 406